Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist in folgenden Fällen auf Antrag möglich:
1. Der Antragsteller ist Existenzgründer. Er wird für die Dauer von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt auch für Personen, die sich
bereits vor dem 01. Januar 1999 selbständig gemacht haben. Der 3-Jahres-Zeitraum nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit darf noch nicht überschritten sein. Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an.zdroj:
http://www.potsdam.ihk24.de/recht_und_fair_play/rechtsfragen/scheinselbstaendig/setkal se s tím už někdo?
(to by mohlo být řešení jak na určitý čas obejít pravidlo 5/6, tj.
SGB VI viz §2 odst 9tady jsem našel ještě jednu stránku, kde se tomu věnují (ale moje úroveň němčiny na to nestačí)